Am Donnerstag, den 22. August, haben mehrere tausend Arbeiter von Thyssenkrupp Steel (TKS) in allen Stahlwerken in NRW – unangekündigt – die Arbeit niedergelegt. Es ist eine erste, spontane Antwort auf die Drohung des Konzernchefs, noch mehr Anlagen stillzulegen und jetzt sogar bis zu 10.000 Arbeiter zu entlassen.
Da gerade keine Tarifverhandlungen sind, darf die Gewerkschaften bei TKS gesetzlich nicht zum Streik aufrufen. Denn es gilt die „Friedenspflicht“. Natürlich nur für die Arbeiter – die Unternehmer dürfen jederzeit angreifen. Bei TKS hat der Betriebsrat stattdessen „Informationsveranstaltungen“ am Tor angeboten. Und ganz viele Arbeiter sind sich gleichzeitig „informieren“ gegangen: und zwar sehr ausführlich, mehrere Stunden lang… wodurch die Produktion teilweise still stand.
Die Arbeiterbewegung hat in der Vergangenheit mit diesen und anderen Methoden schon häufiger die einseitigen Fesseln der „Friedenspflicht“ umgangen und gestreikt. Bei Opel haben sich 2004 alle Arbeiter gemeinsam sogar 6 Tage ununterbrochen beim Betriebsrat „informiert“. Methoden, die wir (angesichts der wieder zunehmenden Angriffe von Unternehmen und Regierung in der Krise) wohl wieder häufiger nutzen sollten und müssen – nicht nur bei Thyssenkrupp.
Thyssenkrupp: Mit den Kapitalisten gibt es keinen Frieden
— Nr.178